Ehrenkodex
Ehrenkodex der RKW-Berater
Der RKW-Unternehmensberater ist ausschliesslich Interessensvertreter des Auftraggebers, sofern er nicht durch das RKW als neutraler Gutachter bestellt wird. Der RKW-Berater berät unabhängig und sucht nach der für das Unternehmen besten Lösung.
Der RKW-Berater verpflichtet sich ausdrücklich, über gewährte Einblicke absolutes Stillschweigen zu bewahren, insbesondere Informationen nicht zu anderen als den vereinbarten Zwecken zu nutzen.
Der RKW-Berater verfolgt auch sonst keine anderen, als die vereinbarten Zwecke.
Arbeitsweise
Der RKW-Berater erbringt eine kompetente, nutzenstiftende und praxisorientierte Leistung.
Er orientiert sich an den individuellen Verhältnissen des Unternehmens und an dessen Bedarf.
Der RKW-Berater leistet in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe. Seine Unterstützung erfolgt insbesondere dort, wo interne Hilfe nicht mehr ausreicht oder sinnvoll ist.
Ziel der Beratung ist die Selbstständigkeit des Unternehmers zu fördern
Der RKW-Berater ist verpflichtet umgehend darauf hinzuweisen, wenn er erkennt, dass seine Möglichkeiten zur Erreichung der vereinbarten Aufgabenstellung nicht ausreichen und/oder er den Zeitvorstellungen des Kunden nicht gerecht werden kann.
Der RKW-Berater rechnet keine Leistungen ab, die er nicht erbracht hat.
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